Aktuelle Stunde: Haftung für Fehler beim Börsengang der Telekom
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich ist das Thema aktuell. Wir haben uns nicht nur heute im Haushaltsausschuss damit beschäftigt, sondern wir werden uns auch zukünftig damit beschäftigen müssen;
(Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): So ist es!)
denn es geht um die Frage: Wer zahlt am Ende den Betrag? Es kann ja durchaus sein, dass die KfW sich beim Bund schadlos hält. Das wird allerdings noch in einem weiteren Verfahren zu klären sein.
(Zuruf des Abg. Burkhard Lischka (SPD))
- Ich habe Ihnen in Ruhe zugehört. Vielleicht noch etwas zur Historie, weil Sie damals nicht dabei waren.
Für diejenigen, die sich mit der Materie nicht so gut auskennen: Am 31. Mai dieses Jahres hat der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, dass die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau Aufwendungen der Telekom ersetzen muss, die dieser nach dem dritten Börsengang durch den Abschluss eines Vergleiches in den USA entstanden sind. Ob auch der Bund der Telekom gegenüber zum Ersatz von Aufwendungen verpflichtet ist, wird in einem weiteren Verfahren zu klären sein. Das ist so entschieden worden. Es geht darum, dass die Telekom von KfW und Bund gefordert hat, ihr Aufwendungen in Höhe von immerhin 112 Millionen Euro zu ersetzen. 95 Millionen Euro sind laut Entscheidung des Bundesgerichtshofs sofort von der KfW an die Telekom zu überweisen. Was mit dem Rest ist, wird noch geklärt. Dabei geht es vor allem um die Anwaltskosten; die Telekom macht circa 17 Millionen Euro Anwaltskosten geltend.
Dieses Urteil ist nach einer Sammelklage von Aktionären in den USA entstanden. Die Aktionäre hatten beim dritten Börsengang der Telekom Aktien gekauft und in kürzester Zeit eine erhebliche Menge Geld verloren. Es ist nicht so, lieber Herr Kollege, dass der dritte Börsengang eine Fortsetzung der beiden Börsengänge war, die unter der Regierung Kohl stattgefunden haben; denn damals war der Börsenprospekt richtig, während er bei Ihnen falsch war. Das ist der gewaltige Unterschied. Bei den ersten beiden Börsengängen sind die Aktionäre und die Kleinsparer nicht betrogen worden; bei Ihnen sind sie zumindest hinters Licht geführt worden.
Die damalige rot-grüne Koalition hat im Jahr 2000 entschieden, einen dritten Börsengang der Telekom durchzuführen. SPD und Grüne wollten dadurch für den Bundeshaushalt circa 15 Millionen Euro einwerben.
Die Zeit schrieb:
Die Telekom geht an die Börse, „und ich geh‘ mit“, versprach Manfred Krug im Werbefernsehen, irgendwo zwischen Spots für Waschmittel und Tütensuppen. Der Schauspieler gab der Privatisierung des Staatskonzerns ein Gesicht und buhlte um das Geld der Massen.
Diese Massen waren Hausfrauen, Rentner, Angestellte, Arbeiter und Kleinanleger. Was Manfred Krug nicht wissen konnte: Beim letzten von Rot-Grün veranlassten Aktienverkauf im Jahr 2000 wurden Kleinanleger massenhaft getäuscht, sie wurden um ihr Vermögen, um ihr Erspartes gebracht.
Es ist hier schon gesagt worden: Der Ausgabekurs betrug etwas über 66 Euro, später lag der Kurs nur noch bei 10 Euro. Das lag unter anderem daran, dass der Börsenprospekt mit falschen Angaben gespickt war, veranlasst durch die damalige Bundesregierung. Die damaligen Oppositionsparteien CDU/CSU und FDP haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass der Börsenprospekt nicht korrekt ist.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Das will ich Ihnen an einem Beispiel deutlich machen. Wir haben damals im Haushaltsausschuss mit dem damaligen Staatssekretär Overhaus über diesen Prospekt heftig diskutiert. Worum ging es? Es ging unter anderem um den Immobilienbesitz der Telekom. Dieser ist nach dem Börsengang locker vom Hocker sozusagen weggeschätzt worden. Denn kaum war der Prospekt veröffentlicht und kaum waren die Aktien verkauft, musste die damalige Bundesregierung eingestehen, dass die Angaben im Prospekt nicht richtig waren und die Angaben 10 Milliarden Euro nach unten korrigiert werden mussten. Als wir nochmals nachfassten, sagte der damalige Staatssekretär im Haushaltsausschuss - das ist alles nachzulesen -, im Übrigen seien wegen der niedrigeren Immobilienpreise auch die Immobilienwerte insgesamt gefallen, woran die Regierung aber keine Schuld habe. So haben Sie die Leute hinters Licht geführt. Ein Unterschied von 10 Milliarden Euro ist doch gewaltig.
Hinzu kommen ein paar andere Dinge. Keiner wusste damals - auch wir nicht - vom Deal der rot-grünen Koalition mit den Gewerkschaften. Angesichts der Kritik an Griechenland in diesen Tagen muss man sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen: Ein Jahr nach dem dritten Börsengang der Telekom schieden bei der Telekom über 10 000 Mitarbeiter aus, 98 Prozent aus gesundheitlichen Gründen. Davon waren wiederum 25 Prozent jünger als 40 Jahre. Das war Ihr Deal mit den Gewerkschaften; dies stand nicht im Börsenprospekt. Wir haben danach gefragt. Sie können das in den Unterlagen des Haushaltsausschusses nachlesen. Ein weiteres Beispiel: Sie haben damals auch bei der IKB Geld verbrannt, wofür der Steuerzahler dann haften musste.
Im Jahre 2007 entschuldigte sich der Schauspieler Manfred Krug öffentlich dafür, dass er den Kauf von Telekom-Aktien empfohlen habe. Weder Sozialdemokraten noch Grüne haben sich heute entschuldigt. Sie haben viele Menschen - ich will nicht sagen, absichtlich - geschädigt. Diese Aktuelle Stunde heute wäre eine gute Gelegenheit, sich bei den damaligen Käufern der T-Aktie, die Sie so hinters Licht geführt haben, zu entschuldigen.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)