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Jürgen Koppelin POLITIK

Bereits in den letzten Wahlperiode stellte Koppelin diverse Anfragen wegen der Steuerpraxis in Liechtenstein


Foto: H. Lange
Drei Anfragen an die Bundesregierung stellte Jürgen Koppelin in der 14. und 15. Wahlperiode zu den steuerschädlichen Praktiken von Liechtenstein.

Lesen sie auf den folgenden Seiten die vollständigen Anfragen mit den Antworten nach um vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte besser informiert zu sein.

Frage an die Bundesregierung im Oktober 2001
Jürgen Koppelin
Drucksache 14/7208

1. Frage, Jürgen Koppelin: Burg der Fürstenfamilie zu Liechtenstein<br />Foto: H. Lange
Burg der Fürstenfamilie zu Liechtenstein
Foto: H. Lange

Ist hinsichtlich der Kooperationsbereitschaft
mit den Ländern der Europäischen Union, insbesondere
der Bundesrepublik Deutschland,
im Bereich der Bekämpfung der Geldwäsche
seitens des Fürstentums Liechtenstein eine
Veränderung, ggf. eine Verbesserung, gegenüber
dem Zeitpunkt festzustellen und ggf. positiv
zu würdigen, als das Fürstentum Liechtenstein
auf die so genannte Schwarze Liste der
nicht kooperierenden Länder bei der Internationalen
Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der
Geldwäsche (Financial Aktion Task Force –
FATF) gesetzt wurde?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Dr. Barbara Hendricks
vom 17. Oktober 2001:
Das Fürstentum Liechtenstein hat seit seiner Aufnahme auf die
„Schwarze Liste“ der FATF im Juni 2000 diverse gesetzliche Maß-
Drucksache 14/7208 – 10 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
nahmen unternommen, um dem internationalen Standard auf dem
Gebiet der transnationalen Zusammenarbeit im Rahmen der Geldwäschebekämpfung
zu entsprechen.
Am 6. November 2000 trat ein neues Gesetz zur gegenseitigen Rechtshilfe
in Kraft, das gravierende Defizite des alten Gesetzes beseitigt
hat. Nach der alten Rechtslage konnte die Rechtshilfe verweigert
werden, wenn für die Rechtshilfe „kein nationales Interesse“ vorlag.
Außerdem wurde die Zahl der im Rahmen der Rechtshilfe tätigen
Staatsanwälte und Richter signifikant erhöht. Im Jahr 2000 lagen der
Liechtensteiner Justiz insgesamt 301 Rechtshilfeanträge aus dem Ausland
vor, wovon 288 Anträge positiv beschieden worden sind.
Nach den Feststellungen der FATF vom 21. Juni 2001 weist jedoch
das Rechtssystem Liechtensteins noch immer Defizite auf diesem Gebiet
auf. Dies gilt namentlich für die administrative Zusammenarbeit
mit anderen Staaten auf dem Gebiet der Geldwäschebekämpfung. Da
das Parlament in Liechtenstein ein Gesetz zur Errichtung einer Zentralstelle
für Finanzermittlungen beschlossen hat, diese Zentralstelle
jedoch noch nicht eingerichtet ist, findet eine administrative Zusammenarbeit
außerhalb des Rechtshilfeverfahrens mit anderen Staaten
nicht statt.

2. Frage, Jürgen Koppelin:
Welche konkreten Maßnahmen sind in
Deutschland bzw. in den Ländern der Europäischen
Union – allgemein und insbesondere im
Falle Liechtensteins, das mittlerweile wieder
von der Liste der FATF gestrichen wurde – geplant,
um im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung
Geldwäscheaktivitäten – ggf.
durch Veranlassung nicht kooperierender Länder
zur Beteiligung – offenzulegen, und welche
Erwartungen hat die Bundesregierung hierbei?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Dr. Barbara Hendricks
vom 17. Oktober 2001:
Obwohl das Fürstentum Liechtenstein im Juni 2001 wegen der vorgenommenen
Verbesserungen auf der Gesetzesebene von der „Schwarzen
Liste“ der FATF genommen worden ist, bleibt das Fürstentum
Liechtenstein einem Monitoring-Prozess durch die FATF unterworfen.
Sollte dieser Monitoring-Prozess bis zum Ende des Jahres 2001,
insbesondere auf dem Gebiet der Implementierung des Geldwäschegesetzes,
in Liechtenstein keine positiven Resultate aufweisen, wird
die FATF über weitere Maßnahmen entscheiden. Dieses Vorgehen
wird von Deutschland und den übrigen Ländern der Europäischen
Union im Rahmen der FATF aktiv unterstützt.
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