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Erklärung zur Abstimmung
nach § 31 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zum TOP 15 der Plenartagesordnung am 14. Nov. 2003
14. November 2003
Dem Antrag der Bundesregierung auf Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Drucksache 15/1880) stimme ich nicht zu.
Ich befürworte sehr wohl den Einsatz auch bewaffneter Kräfte gegen den Terrorismus. Der von der Bundesregierung vorgelegte Antrag ist jedoch ein Vorratsbeschluss, der sogar den Einsatz der Bundeswehr im Irak beinhalten könnte.
Ich halte den Antrag der Bundesregierung für verfassungsrechtlich zweifelhaft. Der vorgelegte Antrag ist kein „ehrlicher Antrag“, denn für das erforderliche Mandat würden maximal 1000 Soldaten ausreichen. Die Bundesregierung geht jedoch weit darüber hinaus. Durch den Mandatsantrag wird der Parlamentsvorbehalt unterlaufen. Dieser Antrag der Bundesregierung ist ein „Blanko-Scheck“ für den Einsatz der Bundwehr in einem riesigen potenziellen Einsatzgebiet, ohne dass das Parlament weiter befasst werden müsste.