Erklärung nach § 31 GO Deutscher Bundestag zur Abstimmung am 27. Juni 2008
Es ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel, dass das Gesetz zur Entfristung der Regelung zur Fortschreibung der Höhe der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft nach § 46 SGB II ohne ausführliche parlamentarische Beratung und Diskussion binnen Wochenfrist durchgewinkt werden soll.
Als Berechnungsgrundlage für die Höhe des Bundeszuschusses lediglich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften zugrunde zu legen, greift meines Erachtens zu kurz. Die Einbeziehung der tatsächlichen Kosten zur Berechnung des Bundeszuschusses wird damit verhindert. Ich befürchte, dass die Kommunen durch steigende Energie- und Nebenkosten für Wohnung und Unterkunft in Zukunft stärker belastet werden und das Risiko hierfür tragen. Insgesamt sind die finanziellen Risiken des Gesetzes derzeit für keine Gebietskörperschaft absehbar.
Diese gesetzliche Regelung wurde übers Knie gebrochen und ich denke, dass man mit einer ausführlicheren Beratung des Themas, zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre.
Ich werde das Gesetz deshalb ablehnen.