Erklärung nach §31 der Geschäftsordnung des Bundestages zu Griechenland

Jürgen Koppelin im Plenum des Deutschen Bundestages © H. Lange zum TOP 23 am 7. Mai 2010:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik (Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz, WFStG) Drucksache 17/1544, 17/1561
In der Anhörung des Haushaltsausschusses erklärte Prof. Dr. Weber, Präsident der Deutschen Bundesbank, „Griechenland hat über viele Jahre grob und unverantwortlich gegen europäische Vereinbarungen und Vorgaben verstoßen. Die Haushalts- und Wirtschaftspolitik war den Stabilitätserfordernissen eines gemeinsamen Währungsraums nicht angemessen […]“.
Als Mitglied des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages bin ich erschüttert darüber, dass erst jetzt die dramatische Situation bekannt wird.
Ich hätte erwartet, dass uns die Bundesfinanzminister früherer Regierungen schon viel früher umfassend informiert hätten. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass das Wissen über die erheblichen Zahlungsschwierigkeiten Griechenlands den Bundesfinanzministern Hans Eichel und Peer Steinbrück durchaus bekannt gewesen waren.
Es war eine politische Entscheidung, Griechenland seit dem 1. Januar 2001 in die Euro-Gruppe zu nehmen. Es stellt sich immer mehr die Frage, ob schon damals beim Beitritt das griechische Finanzsystem erheblich gefährdet war.
Es war eine völlige Fehleinschätzung des Bundesfinanzministers Hans Eichel, als er am 29. Juni 2000 im Deutschen Bundestag erklärte: „Ich freue mich, dass Griechenland mit seiner langen Geschichte und seinem großen Beitrag, den es zur europäischen Kultur geleistet hat, Mitglied der Euro-Zone wird. Sie sehen darin übrigens, welche Stabilitätsgemeinschaft die Euro-Zone inzwischen ist.“
Ebenso hat nach meiner Auffassung die von Bundesfinanzminister Hans Eichel und Bundeskanzler Gerhard Schröder und der rot-grünen Koalition im März 2005 gewollte flexiblere Auslegung des Euro-Stabilitätspakts erheblichen Schaden angerichtet und Griechenland mit in die Situation geführt, mit der sich heute der Deutsche Bundestag beschäftigen muss.
Die Kritik der Oppositionsparteien an der Aufweichung des Stabilitätspaktes wies der damalige Bundeskanzler Schröder öffentlich mit den Worten: „Die Kritik der Opposition beruht auf der Kenntnislosigkeit der ökonomischen Zusammenhänge“ zurück.
Die Fehleinschätzungen der früheren rot-grünen Koalition und ihres Bundeskanzlers Schröder muss die jetzige Koalition in einer beispiellosen Rettungsaktion für Griechenland bezahlen.
Ich habe erhebliche Zweifel, ob jetzt die finanz- und wirtschaftspolitischen griechischen Daten belastungsfähig sind. Ebenso muss ich anzweifeln, dass allein die Beschlüsse der griechischen Regierung zu den notwendigen Konsolidierungen führen. Ohne Entschuldung ist nach meiner Auffassung kein wirtschafts- und haushaltspolitischer Neuanfang in Griechenland möglich.
Trotz dieser Bedenken werde ich dem Gesetz zustimmen. Ich stimme auch deshalb zu, weil bei der Anhörung der Sachverständigen durch den Haushaltsausschuss auf die dringende Notwendigkeit der Maßnahmen, wie sie die Bundesregierung vorgeschlagen hat, hingewiesen wurde.
Lesen Sie dazu auch die Presseschau vergangener Tage: