Koppelin fordert Rückendeckung für das Bundesverfassungsgericht
Unions-Fraktionschef Volker Kauder sagte am Freitag (28.09.07) dem "Darmstädter Echo", dass die beiden Koalitionsparteien einen FDP-Missbilligungsantrag gegen die Minister Franz Josef Jung und Wolfgang Schäuble (beide CDU) "geschlossen ablehnen" werden. Die Liberalen wollen mit dem Antrag die "Rückendeckung" der Parlamentarier für das Bundesverfassungsgericht einfordern, so Jürgen Koppelin, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion. Er bezeichnete es als "bemerkenswert", dass der Fraktionschef der Union die "Vormundschaft über die SPD-Bundestagsfraktion" beanspruche.
Unions-Fraktionschef Volker Kauder hatte in der Zeitung Disziplin vom Koalitionspartner SPD bei der Bundestagsabstimmung über den Missbilligungsantrag der FDP verlangt. Die Liberalen hatten den Antrag in der vergangenen Woche in den Bundestag eingebracht, um sich klar gegen die Panikmache der beiden Bundesminister auszusprechen. Schäuble hatte in einem Interview erklärt, dass es nur noch eine Frage der Zeit sei, bis Terroristen Angriffe mit radioaktiv verseuchtem Material starteten. Jung hatte kurz zuvor erklärt, im Notfall von Terroristen entführte Passagierflugzeuge abschießen zu lassen. Er beruft sich dabei auf rechtliche Lücken im Grundgesetz und auf ein „Recht des außergesetzlichen Notstandes“. Er widerspricht damit einem Urteil des Verfassungsgerichtes aus dem vergangenen Jahr, dass sich ausdrücklich gegen ein solches Rechtskonstrukt ausspricht.
Bundesinnenminister Schäuble war bereits vorher seitens der Opposition vorgeworfen worden, den Koalitionspartner mit Hilfe von Bedrohungsszenarien für seinen innenpolitischen Kurs gewinnen zu wollen. Zudem wurde kritisiert, dass der Minister die Verfassung systematisch nach vermeintlichen Lücken abklopfe, um umstrittene Maßnahmen wie Bundeswehreinsätze im Inneren, zu legitimieren. Anlässlich dieser Politik erscheint den Liberalen das Bundesverfassungsgericht oft als die letzte Bastion, um dem Treiben Schäubles Einhalt zu gebieten. So hatte der FDP-Innenexperte Jörg van Essen
, dass das Quorums für die Zulassung einer Verfassungsklage geändert werden müsse. Bisher braucht man die Stimmen von einem Drittel der Parlamentarier um eine Verfassungsklage anzustreben. In Zeiten einer Großen Koalition müssten jedoch auch für oppositionellen Fraktionen, „verfassungswidriges Recht“ jederzeit „überprüfbar bleiben“, so van Essen.
Aus Sicht der Liberale muss jedoch nicht nur das Recht der Opposition auf eine Verfassungsklage gestärkt werden, auch die Rechtskräftigkeit der Urteile selbst werde von der Union derzeit auf die Probe gestellt. Der Missbilligungsantrag der Liberalen diene daher auch der Abstimmung darüber, wie viel „Rückendeckung es im Deutschen Bundestag für die Autorität des Bundesverfassungsgerichtes gibt“, so der Parlamentarische Geschäftsführer Jürgen Koppelin. In der Debatte zu den Forderungen Jungs hatte auch die SPD-Fraktion scharfe Kritik geübt und sich dabei auch auf das Karlsruher Gericht berufen. Nun habe sie die Gelegenheit, den Worten auch Taten folgen zu lassen, wie FDP-Generalsekretär
. Die Abstimmung sei zudem auch ein Gradmesser, ob es toleriert werde, wenn „ein Verteidigungsminister ernsthaft seine Soldaten gegebenenfalls verfassungswidrige Befehle ausführen lassen will“, so Koppelin.
Der Liberale kritisierte zudem, dass Jung sich auch weiterhin „gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes stellt“. Die Liberalen fühlen „sich angesichts der Art, wie Herr Kauder Stimmen für die falsche Haltung des Verteidigungsministers einfordern will, bestätigt, dass der Missbilligungsantrag dringend nötig ist“, so Koppelin. Der Unions-Fraktionsvorsitzende solle „mehr Respekt gegenüber den klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts an den Tag legen und lieber den Rechtsstaat statt die Äußerungen von Herrn Jung verteidigen“.
Missbilligungsantrag: "Mißbilligung der Äußerungen des Bundesministers der Verteidigung, Dr. Franz Josef Jung, zum Abschuß von in Terrorabsicht entführten Flugzeugen ohne gesetzliche Grundlage"