NEUER ANGRIFF AUF PENDLERPAUSCHALE
„Die erneute Kritik von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück am Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeigt, dass Steinbrück nichts dazu gelernt hat." Karlsruhe kritisierte in seinem Urteil, besonders, dass die damalige Teilabschaffung der Pendlerpauschale nicht steuersystematisch begründet war, sondern nur auf Steuermehreinnahmen aus waren.
Erneut geht es dem Bundesfinanzminister in seiner Kritik am Urteil des Verfassungsgerichts nur darum, die Einnahmenseite des Bundeshaushalts zu verbessern. Dafür kündigt er an, nach der Bundestagswahl erneut Vorschläge zur Reduzierung der Pendlerpauschale machen zu wollen.
Nicht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist „fatal“, wie Steinbrück behauptet, sondern sein erneuter Angriff auf die berufliche Mobilität und auf das Geld der Steuerzahler ist „fatal“.
Nur eine Reform der Einkommenssteuer mit niedrigen und gerechten Steuern lässt eine Diskussion über die Pendlerpauschale zu.
Die Behauptung von Steinbrück, dass Urteil des Bundesverfassungsgerichts schränke den Spielraum des Gesetzgebers zum Subventionsabbau erheblich ein, ist völlig unhaltbar. Subventionsabbau vollzieht sich allerdings auf der Ausgabenseite des Bundeshaushalts und nicht auf der Einnahmenseite.