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Jürgen Koppelin POLITIK

Nein zur Einschränkung der Informationsfreiheit

(18. Juni 2009) Der Bundestag hat das umstrittene Gesetz zur Einführung von für Internet-Sperren beschlossen. Das von der Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) initiierte Gesetz gegen Kinderpornografie im Web wurde zuvor nur marginal entschärft. Ein klares Ja von mir im Kampf gegen Kinderpornografie, aber die Koalition nimmt für einen untauglichen Ansatz erhebliche rechtsstaatliche Nebenwirkungen in Kauf. Vor allem aber ist dieser faule Kompromiss von Union und SPD ungeeignet dafür, auch tatsächlich gegen das schreckliche Verbrechen der Kinderpornographie vorzugehen. Daher habe ich wie auch alle anderen Abgeordneten der FDP-Bundestagsfraktion gegen das Gesetz gestimmt.

Mit dem neuen Gesetz wird die Infrastruktur geschaffen, um künftig den Zugang zu im Ausland betriebenen Internetseiten zu blockieren. Bei Seiten mit kinderpornographischen, deren Löschung nicht so einfach zu erreichen ist, soll ein Stopp-Schild vorgeschaltet werden.
Welche Seiten gesperrt werden, entscheidet das Bundeskriminalamt (BKA). Kontrolliert werden die Listen von einem fünfköpfiges Expertengremium, das beim Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar angesiedelt sein wird. Dieser allerdings ist wenig begeistert über seine neue Aufgabe: Es handle sich dabei nicht um Datenschutz, sondern um eine strafrechtliche Beurteilung. "Dass ich da plötzlich eine exekutive Funktion als Internet-Kontrolleur bekomme, ist alles andere als ideal", sagte Schaar gegenüber "Spiegel-Online". Der oberste Datenschützer befürchtet durch das neue Gesetz einen "Dammbruch". Derartige Sperrmechanismen könnten später auch bei vergleichbaren Zwecken genutzt werden, so der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar.
Dies ist auch meine Sorge. Erste Ansprüche gibt es schon, in der SPD denkt man darüber nach Internetseiten mit unliebsamen politischen Inhalten zu sperren, Unionspolitiker würde gerne Seiten mit „Killerspielen“ geblockt sehen. Hier wird eine Infrastruktur der Zensur geschaffen, anstatt sich mit dem Problem der Kinderpornografie im Netz ernsthaft zu befassen.
Wir Liberalen lehnen das Gesetz ab, es ist reine Symbolpolitik. Die Internet-Sperren sind kein taugliches Mittel. Wir Liberalen kritisieren, dass die Koalition den Menschen Sand in die Augen streut und Ihnen vorgaukelt, aktiv gegen die entsetzliche Zurschaustellung von Kindesmissbrauch vorzugehen. Dabei tut die Regierung mit diesem Gesetz genau dies nicht.
Wir fordern die Bundesregierung dazu auf dafür zu sorgen, dass solche Seiten gelöscht werden und Täter bestraft werden. Dies erreicht man nicht mit Sperren sondern mittels wirkungsvoller internationaler Zusammenarbeit.
Ich sehe in dem Ansatz erhebliche rechtsstaatliche Nebenwirkungen. Für mich gibt es mit diesem Beschluss des Bundestages eine Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze. So gibt es keine rechtsstaatliche einwandfreie Kontrolle der geheimen Sperrlisten des BKA.
Die Instrumentalisierung des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, um dem Verfahren einen rechtsstaatlichen Anstrich zu geben, halte ich für unerträglich. Ich stimme seiner Aussage zu, dass es nicht Aufgabe des Bundesdatenschutzbeauftragten sein kann, die Einschränkung der Informationsfreiheit zu legitimieren.

Der Koalition von CDU/CSU und SPD muss man vorwerfen, sich beharrlich der verfassungsrechtlichen Realität zu verweigern und die fehlende Bundeszuständigkeit für Gefahrenabwehr und inhaltliche Medienkontrolle zu ignorieren. Ebenso unverständlich bleibt der mit der heißen Nadel gestrickte Versuch, die Zugangsprovider vor zivilrechtlicher Haftung zu schützen. Ein solcher Eingriff in das Haftungsregime des Telemedienrechts kann nicht einfach mit beschlossen werden.
Zudem war das Verfahren der Materie unwürdig. Was dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt wurde war ein völlig neues Gesetz, eine zweite und dritte Lesung gab es nicht. Dies ist umso ärgerlicher, als dass die Bundesregierung somit auch die Petition von 135.000 Menschen ignoriert da deren Anhörungsrecht nach der Geschäftsordnung des Petitionsausschusses nunmehr völlig ins Leere laufen muss.

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