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Jürgen Koppelin Aktuelles

Wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung


Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein epochaler Sieg für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Die Vorratsdatenspeicherung ist in ihre Grenzen verwiesen worden.

Das Urteil zeigt insbesondere, dass bei der Umsetzung von EU-Richtlinien der Gesetzgeber die verfassungsrechtlich gebotene Sorgfalt nicht außer Acht lassen darf. Im Gegenteil zeigt Karlsruhe die rote Karte für eine Politik, die grundrechtsblind gewesen ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass einer Umsetzung der EU-Richtlinie, die für Deutschland bindend ist, durch das Grundgesetz enge Grenzen gesetzt sind. Es darf nun aber nicht Maßgabe der Politik sein, diese Grenzen wiederum aufs Äußerste auszureizen. Es gibt mit der FDP-Bundestagsfraktion keinen Automatismus für eine möglichst weitreichende Umsetzung des Urteils. Vielmehr muss das Urteil Anlass dazu geben, auch auf europäischer Ebene die Frage zu stellen, ob an der Vorratsdatenspeicherung festgehalten werden soll. Es wird keine übereilte neue Gesetzgebung in Deutschland geben, bevor nicht umfassend und gründlich geklärt ist, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Zwecken eine Speicherung und Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten erforderlich und verhältnismäßig sein kann.

Die anlasslose Speicherung und Nutzung aller Telekommunikationsverbindungsdaten ist mit diesem Urteil endgültig vorbei.

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